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Was ist meine Immobilie wert ?

Wann brauche ich ein Gutachten ?

Diplom Betriebswirt Volker Neumann                                                 neumann@hillje-stolle.de

Sachverständiger für Immobilienbewertung    

Ehrenamtlicher Sachverständiger im Gutachterausschuss des Katasteramtes Oldenburg

 

Zur Werteinschätzung vor dem Immobilienverkauf, reicht in der Regel eine formlose Kurzbewertung. Wir bewerten Ihre Immobilie bei einem Termin vor Ort und nennen Ihnen einen Preis, welcher zu diesem Zeitpunkt am Markt realistisch ist.

Wenn es zu einem, für Sie (Verkäufer) kostenlosen, Vertrag zur Vermarktung des Objektes durch uns kommt, ist diese Einschätzung kostenfrei. Werden diese Informationen für andere Zwecke benötigt, werden wir unsere Auslagen in Rechnung stellen.


Bei einem Rechtsstreit um eine Immobilie, einer Erbauseinandersetzung, einer Zwangsversteigerung oder der Notwendigkeit zur gesetzlichen Betreuung eines Immobilieneigentümers, wird es notwendig und sinnvoll, ein Verkehrswertgutachten zu bestellen. Dieses Gutachten wird meistens von kompetenten Sachverständigen des Katasteramtes angefertigt und muss einer vorgeschriebenen Form entsprechen.

Der Verkehrswert der Immobilie wird an einem festgelegten Stichtag bestimmt. Berücksichtigt werden rechtliche Gegebenheiten (z.B. Wegerechte, Baulasten) sowie die Lage des Grundstückes und der Zustand der Immobilie. Im Wertgutachten wird der, bei einem Verkauf am wahrscheinlichsten zu erzielende Preis festgelegt. Selbstverständlich muss eine ausreichende Zeitspanne zur Vermarktung berücksichtigt werden, um diesen Preis erzielen zu können.

Wenn es Differenzen bei der Werteinschätzung einer Immobilie gibt, z.B. im Scheidungsfall oder innerhalb einer Erbengemeinschaft, kann ein solches Gutachten einen teuren und langwierigen Rechtsstreit vor Gericht vermeiden. Der beauftragte Sachverständige gibt sein Gutachten allen Beteiligten, die sich im Vorwege verpflichten, sich dem Urteil des Sachverständigen zu unterwerfen.

Abgerechnet werden die Leistungen nach Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG und kosten Sie cirka  3 /tausend vom Verkehrswert.

 

Für Verkehrswertgutachten empfehle ich Ihnen den Gutachterausschuss des Katasteramtes des Bereichs, in dem sich Ihre Immobilie befindet.

Für die Stadt Oldenburg.....

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Oldenburg

Gutachterausschuss für Grundstückswerte Oldenburg


Stau 3
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/9215 500
Fax.: 0441/9215 501
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