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Was ist meine Immobilie wert ?

Wann brauche ich ein Gutachten ?

Diplom Betriebswirt Volker Neumann                                                 neumann@hillje-stolle.de

Freier Sachverständiger für Immobilienbewertung    

Ehrenamtlich berufenerer Sachverständiger im Gutachterausschuss Katasteramt Oldenburg, Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen LGLN

 

Zur Werteinschätzung vor dem Immobilienverkauf, reicht in der Regel eine Kurzbewertung. Wir bewerten Ihre Immobilie bei einem Termin vor Ort, ermitteln die rechtlichen und wirtschaftlichen Begebenheiten und nennen Ihnen einen Preis, welcher zu diesem Zeitpunkt am Markt realistisch ist.

 

Wenn es zu einem, für Sie (Verkäufer) kostenlosen, Vertrag zur Vermarktung der Immobilie durch uns kommt, ist diese Einschätzung kostenfrei. Werden diese Informationen für andere Zwecke benötigt, erhalten Sie unsere Leistung zum kundengünstigen Preis, den wir Ihnen vorher nennen.


Bei einem Rechtsstreit um eine Immobilie, einer Erbauseinandersetzung, einer Zwangsversteigerung oder der Notwendigkeit der gesetzlichen Betreuung des Immobilieneigentümers, ist es sinnvoll und notwendig , ein Verkehrswertgutachten zu bestellen. Dieses Gutachten wird meistens von kompetenten Sachverständigen des Katasteramtes angefertigt und muss einer vorgeschriebenen Form entsprechen.

Der Verkehrswert der Immobilie wird an einem festgelegten Stichtag bestimmt. Berücksichtigt werden rechtliche Gegebenheiten (z.B. Wegerechte, Baulasten) sowie die Lage des Grundstückes und der Zustand der Immobilie. Im Wertgutachten wird der, bei einem Verkauf zu erzielende mittlere Verkaufspreis ermittelt. Selbstverständlich muss eine ausreichende Zeitspanne zur Vermarktung berücksichtigt werden, um diesen Preis erzielen zu können.

 

Wenn es Differenzen bei der Werteinschätzung einer Immobilie gibt, z.B. im Scheidungsfall oder innerhalb einer Erbengemeinschaft, kann ein solches Gutachten einen teuren und langwierigen Rechtsstreit vor Gericht vermeiden.

 

Abgerechnet werden die Leistungen nach Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG und kosten Sie cirka  3 € pro 1000€ des Verkehrswertes.

 

Für Verkehrswertgutachten empfehle ich Ihnen den Gutachterausschuss Katasteramt des Bereichs, in dem sich Ihre Immobilie befindet.

 

Für die Stadt Oldenburg.....

Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Oldenburg

Gutachterausschuss für Grundstückswerte Oldenburg

Gutachterausschuss Katasteramt Oldenburg, Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen LGLN
Stau 3
26122 Oldenburg
Tel.: 0441/9215 577
Fax.: 0441/9215 501
E-Mail: katasteramt-OL@gll-ol.niedersachsen.de
http://www.gll.niedersachsen.de/live/live.php?&navigation_id=10806&article_id=50901&_psmand=34