![]() Servicetelefon 0441 205540 Was ist meine Immobilie wert ? Wann brauche ich ein Gutachten ? |
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Betriebswirt Volker Neumann
neumann@hillje-stolle.de Sachverständiger für Immobilienbewertung Ehrenamtlicher Sachverständiger im Gutachterausschuss des Katasteramtes Oldenburg
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Zur Werteinschätzung vor dem Immobilienverkauf, reicht in der Regel eine formlose Kurzbewertung. Wir bewerten Ihre Immobilie bei einem Termin vor Ort und nennen Ihnen einen Preis, welcher zu diesem Zeitpunkt am Markt realistisch ist. Wenn es zu einem, für Sie (Verkäufer) kostenlosen, Vertrag zur Vermarktung des Objektes durch uns kommt, ist diese Einschätzung kostenfrei. Werden diese Informationen für andere Zwecke benötigt, werden wir unsere Auslagen in Rechnung stellen.
Der Verkehrswert der Immobilie wird an einem festgelegten Stichtag bestimmt. Berücksichtigt werden rechtliche Gegebenheiten (z.B. Wegerechte, Baulasten) sowie die Lage des Grundstückes und der Zustand der Immobilie. Im Wertgutachten wird der, bei einem Verkauf am wahrscheinlichsten zu erzielende Preis festgelegt. Selbstverständlich muss eine ausreichende Zeitspanne zur Vermarktung berücksichtigt werden, um diesen Preis erzielen zu können. Wenn es Differenzen bei der Werteinschätzung einer Immobilie gibt, z.B. im Scheidungsfall oder innerhalb einer Erbengemeinschaft, kann ein solches Gutachten einen teuren und langwierigen Rechtsstreit vor Gericht vermeiden. Der beauftragte Sachverständige gibt sein Gutachten allen Beteiligten, die sich im Vorwege verpflichten, sich dem Urteil des Sachverständigen zu unterwerfen. Abgerechnet werden die Leistungen nach Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz - JVEG und kosten Sie cirka 3 /tausend vom Verkehrswert.
Für Verkehrswertgutachten empfehle ich Ihnen den Gutachterausschuss des Katasteramtes des Bereichs, in dem sich Ihre Immobilie befindet. Für die Stadt Oldenburg..... Behörde für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften Oldenburg Gutachterausschuss für Grundstückswerte Oldenburg
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