Warum ein Makleralleinauftrag?

 

Gut beraten ist bei Immobiliengeschäften, wer einem leistungsfähigen Makler einen Alleinauftrag erteilt.

Es scheint doch viel Erfolg versprechender wenn möglichst viele Immobilienverkäufer versuchen einen neuen Eigentümer für die Immobilie mit einem allgemeinen Auftrag zu finden.

 

Oder?        Diesen Einwand hören wir häufig von unseren Verkäufern!

Nun sollten Sie sich überlegen wie viel Zeit und Geld der Makler in ein neues Verkaufsobjekt investiert (investieren kann), wenn von Anfang an klar ist, dass noch mehrere Kollegen zeitgleich auf der Suche nach dem geeigneten Käufer sind.
Ein allgemeiner Auftrag verpflichtet einen Makler zu keinen besonderen Aktivitäten er kann einfach abwarten, ob sich zufällig ein geeigneter Interessent meldet. Der mögliche Käufer riskiert einen doppelten Provisionsanspruch, wenn ihm die gewünschte Immobilie z.B. von zwei Maklern angeboten wird und er sich nicht sofort bei einem von beiden meldet und dies bekannt macht. Und wie reagiert ein Immobiliensuchender wenn sein Traumhaus gleich mehrmals, womöglich mit unterschiedlichen Preisen in der Zeitung oder im Internet inseriert sieht?

 

Vertrauen und Sicherheit vermitteln solche Aktionen nicht!

 


Mit einem Makleralleinauftrag verpflichtet sich der Makler für die Vertragslaufzeit zu intensiven Bemühungen, um den gewünschten Kauf zum Abschluss zu bringen. Es ist selbstverständlich, dass ein aussagekräftiges, ansprechendes Exposee erstellt wird, und das Objekt vielfältig den Kunden zum Kauf angeboten wird, z.B. in der Tageszeitung immer auf Platz 1, in speziellen Immobilienzeitungen, im Internet auf der Homepage und in verschiedenen Portalen wie z. B. Immobilienscout24, in Rundschreiben an vorgemerkte Kunden etc.
Da diese Maßnahmen sehr zeit -und kostenintensiv sind, verpflichtet sich der Verkäufer keine anderen Makler einzuschalten und verzichtet auf Eigeninitiativen. Käufer und Verkäufer können sich auf das Fachwissen, die Marktkenntnisse und die Erfahrung in der Kaufabwicklung verlassen.


Nur beim Alleinauftrag steht allen Beteiligten die volle Maklerleistung zu.

 

Darauf sollte bei der immer komplizierter werdenden Materie niemand leichtfertig verzichten.